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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der BrimexC AG:

1. Vorausbemerkung:

  • Unsere Ziel-Kunden sind industrielle, gewerbliche, sowie professionelle Kunden und Anwender
  • Unter keinen Umständen verkaufen wir Chemische Produkte an private Kundschaft
  • Weil sich unsere Produkte an industrielle, gewerbliche, sowie professionelle Kunden richtet, sei darauf hingewiesen dass sämtliche im Webshop publizierten Preise zuzüglich MwSt angepriesen werden.

2. Lieferfrist

  • SYSTEM PRONATURE: Ab Lager, d.h. innert 1-3 Arbeitstagen. Grössere Mengen und andere Gebindegrössen nach Absprache. Zwischenverkauf vorbehalten.
  • BODENMATTEN und SPEZIALITÄTEN: Ab Lager oder innert ca. 5-10 Arbeitstagen nach Auftragseingang resp. nach Zahlungseingang bei Vorauskasse. Grössere Positionen gemäss separater Vereinbarung oder nach Absprache. Individuell bedruckte Schmutzfangmatten (LOGOMATEN): Ca. 10 Arbeitstage nach „Gut-zum-Druck“ und nach Zahlungseingang bei Vorauskasse. Zwischenverkauf vorbehalten.

3. Preise

  • Alle Preise verstehen sich Netto, Ex-Works Lager BrimexC und in Schweizer Franken (CHF), zuzüglich gesetzliche Mehrwertsteuer
  • Bei Bestellungen unter Fr. 100.00 (netto) verrechnen wir eine Mindermengen-Auftragspauschale von Fr. 20.00
  • Produktmuster stellen wir auf Anfrage und leihweise gerne zu. Diese werden mit Fr. 20.00 pro Sendung verrechnet. Dieser Betrag wird Ihnen im Falle einer Auftragserteilung wieder gutgeschrieben.

4. Lieferkonditionen, Versandkosten

  • Lieferkonditionen: Ab Werk / EX WORKS BrimexC AG (Incoterms 2010)

5. Versandkosten

5.1 Reinigungsprodukte (ProNature):

  • Lieferungen ab 400 L: Frachtfrei.
  • Lieferungen bis 399 L: Nach Frachtaufwand

5.2 Alle übrigen Produkte:

  • Lieferungen mit einem Nettowert über Fr. 100.00 erfolgen frachtfrei.
  • Bei Bestellungen unter Fr. 100.00 (netto) verrechnen wir eine Mindermengen-Bearbeitungspauschale von Fr. 20.00.

5.3 Muster, z.B. von Schmutzschleusen, Sauberlauf-Teppich, Arbeitsplatz-Bodenmatten:

  • Handmuster stellen wir Ihnen auf Anfrage und leihweise gerne zu. Wir erlauben uns Aufwand und Porto-Kosten mit bis zu Fr. 20.00 pro Sendung zu verrechnen, falls es nicht zu einer Auftragserteilung/Bestellung kommt.

6. Angebote

  • Die Offert-Gültigkeit beträgt grundsätzlich (sofern nicht explizit anders lautend) 30 Tage ab Datum der Offerte. 
  • Einfache Angebote erstellen wir grundsätzlich ohne Verrechnung. Bei Ausschreibungen, komplexen Angeboten oder wenn im Verlauf der Offertephase nachträglich mehrere Anpassungen oder Varianten verlangt werden, erlauben wir uns im Falle eines unverschuldet negativen Entscheides (z.B. weil uns Budget, Entscheidungs-Kompetenzen, etc. vorenthalten worden sind) unseren Aufwand angemessen in Rechnung zu stellen.

7. Zahlungskonditionen

  • Neukunden: Vorauskasse oder nach Absprache
  • Geschäftskunden mit Eintrag im Schweizerischen Handelsregister : Gemäss Offerte oder Auftragsbestätigung.
  • Bezahlen der Rechnung ausschliesslich durch Überweisung auf unsere Bankverbindung:
    - Thurgauer Kantonalbank, CH-8570 Weinfelden, IBAN: CH63 0078 4242 0427 2530 3
    - Konto: 2420-427.253-03, Clearing 784, SWIFT: KBTGCH22XXX, Postkonto der TKB: 01-1852-7
  • Gebüren für Bareinzahlung am Postschalter werden nachbelastet.

7.1 Zahlungsverzug

  • Bereits gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahung 100%iges Eigentum der BrimexC AG.
  • Nach Ablauf der vereinbarten  Zahlungsfrist und einer 5-tägigen Mahnfrist behält sich BrimexC vor 5 % Verzugszins p.a. ab 1. Tag + Fr. 30.- Bearbeitungspauschale je Zahlungserinnerung in Rechnung zu stellen
  • Insbesondere im Fall von Insolvenz kann BrimexC von der konkursiten Firma resp. von der Nachfolgeorganisation/ Auffanggesellschaft sofort gegen Quittung bereits gelieferte Ware zurück holen. Wird die Aushändigung verweigert behält sich BrimexC vor den Schadenbetrag auch von einzelnen Mitarbeitern der Nachfolgeorganisation/ Auffanggesellschaft auf dem Rechtsweg einzufordern.

8. Reklamationen & Vorgehen

  • Eine Reklamationen ist zulässig wenn diese innert 14 Tagen nach Rechnungsdatum bei uns schriftlich eingetroffen ist. Andernfalls gilt der Auftrag als vereinbarungsgemäss erledigt und ausgeführt.
  • Wir bemühen uns gerechtfertigte reklamierte Positionen so schnell wie möglich in Ordnung zu bringen
  • Wenn es sich bei den reklamierten Positionen um weniger als 30% des gesamten Rechnungsbetrages handelt, muss die Bezahlung der Rechnung trotzdem rechtzeitig, d.h. wie vereinbart geleistet werden
  • Wird der teilweise oder vollständige Rechnungsbetrag nicht rechtzeitig bezahlt, sind die Voraussetzungen für "Zahlungsverzug" (siehe unten) erfüllt.
  • Von Ihnen bestellte und von uns extra für Sie gefertigte Ware (z.B. Logo-Teppich, Schmutzschleusen, Bodenmatten, etc.) werden auf keinen Fall zurück genommen. Bei allen anderen Produkten prüfen wir eine Rücknahme wohlwollend.

9. Garantie, Versicherung

9.1 Allgemein:

9.1.1 Garantiefrist:
Sofern nichts anderers vereinbart ist, gilt bei Arbeitsplatz-Bodenmatten, Schmutzschleusen und Eingangs-Teppichmatten eine Garantiefrist von 2 Jahren für offensichtliche Mängel bzw. 5 Jahre bei verdeckten Mängeln, allerdings nur bei a) zweckgemässer Nutzung und b) regelmässig erfolgter Reinigung, Wartung und Pflege gemäss Empfehlung des Herstellers.

9.1.2 Verzicht bei Werkverträgen:
Der Besteller/Auftraggeber verzichtet mit der seiner Auftragserteilung an BrimexC AG explizit und ausdrücklich auf
- Sicherheitsleistungen von BrimexC AG (z.B. Solidarbürgschaft durch Bank oder Versicherung)
- Erfüllungsgarantie
- Rückbehalt bei der Schlussabrechnung
- Abzüge für Beteiligung an der Baureklame-Tafel (bis Auftragswert von Fr. 30'000 zwingend)
Diese Verzichte gelten zwingend, auch wenn im Werkvertrag und/oder AVB des Bestellers diese Positionen standardmässig aufgeführt sind und durch BrimexC elektronisch nicht ausgeklammert werden können.

9.1.3 Schleichdiebstahl
Schleichdiebstahl, d.h. entwenden von lose gelieferter und verlegter Ware (insbesondere Schmutzschleusen und Eingangsteppichmatten auf Baustellen) ist Versicherungssache des Auftraggebers. BrimexC AG lehnt jede Haftung ab.

9.2 Spezielle Garantie-Texte die wir von unseren Lieferanten/Herstellern übernehmen:

9.2.1 SYSTEM PRO NATURE:

Haltbarkeit 12 Monate nach Produktionsdatum bei korrekter Lagerung (d.h. kühl, aber nicht unter 5°C, trocken, dunkel), 6 Monate nach öffnen des Gebindes.
BrimexC verkauft Produkte des Systems ProNature ausschliesslich an professionelle, d.h. geschulten Kunden. Haftung durch Schäden verursacht durch falsche Anwendung und/oder Folgen davon lehnt BrimexC explizit ab.

9.2.2 NOTRAX Matten und -Produkte:

Alle NOTRAX® Bodenmatten sind aus den hochwertigsten Materialien und mit großer Fachkenntnis hergestellt. Die Zuverlässigkeit und Funktionalität unserer Produkte garantieren wir für ein Jahr – das Datum des Ankaufes zählt und eine normale Benutzung ist vorrausgesetzt. Der Käufer hat die Verpflichtung, die Eignung des Produktes zu prüfen und die Haltbarkeit im Zusammenhang mit der Nutzung einzschätzen. Der Verkäufer ist nicht verantwortlich für entstehenden Schaden, der den Einkaufspreis überschreitet. Die Garantie bezieht sich nicht auf angeklebte Ränder oder Klebenähte. Wenn nichts anderes schriftlich vereinbart ist sorgt der Kunde dafür, dass Boden-Aussparungen/-Vertiefungen so vorbereitet sind (und gegebenenfalls Winkelprofile gesetzt werden), dass zum Zeitpunkt der Lieferung keine weiteren baulichen Massnahmen oder Bodenvorbereitungsarbeiten wie schleifen, entfernen von Überzähnen, Spachteln etc. erforderlich sind.

9.2.3  VERIMPEX Matten und -Produkte 

9.2.3.1 DIE GEWÄHRLEISTUNG IST GÜLTIG:

  • Ausschließlich in den hier beschriebenen Umständen.
  • Ausschließlich mit dem direkten Auftragnehmer Verimpex.
  • Ausschließlich für das eigentliche Objekt der Leistung von Verimpex.
  • Ausschließlich für Waren, die vollständig durch Verimpex produziert, verkauft und installiert wurden, vorausgesetzt, daß die Ausführung von unserem eigenen zertifizierten Installateuren aus der Region getätigt wurde.
  • Auf keinen Fall für zusätzliche Ausrüstung und Material, die nicht Eigentum von Verimpex sind.
  • Ausschließlich für Mängel, die nicht sichtbar waren zum Zeitpunkt der Lieferung.
  • Unter keinen Umständen auf sichtbare Defekte wie z.B Farbe, Größe, Transportschäden, usw. Diese sichtbare Mängel müssen ausschließlich zum Zeitpunkt der Lieferung mitgeteilt werden.
  • Ausschließlich auf abnormale Defekte, die keine Ursache von normalen Verschleiß sind. Zum normalen Verschleiß gehören (nicht beschränkend) : Verfärbung und Abnutzung von Anodisation, Oxydation von Messing, Elektrolyse zwischen verschiedenen Metallen.
  • Ausschließlich auf abnormale Defekte, die keine Ursache sind durch unsachgemäße Wartung oder Reinigung. Die Wartung sollte nach den Richtlinien des Herstellers durchgeführt werden wie in der beiliegenden Gebrauchsanweisung, Broschüren und auf der Website beschrieben.
  • Auf keinen Fall bei Schädigung oder abnormalen Verschleiß (nicht beschränkend): Mißbrauch, Kontakt mit scharfen Gegenständen, Demontage, Überschwemmungen, Sondertransporte und abnormale Überbelastung, Brand, Blitzschlag, externe mechanische/chemische/radiotechnische/thermische Einflüsse, Manipulationen oder Anpassungen von nicht anerkannten Installateuren, Gebrauch von nicht akzeptabelen Zubehör oder Teilstücke, fehlerhafte Montage in der Aussparung, Durchbiegung infolge einer unebenen Oberfläche.
  • In keinem Fall für Schäden als Folge von nicht vollflächiger und geeigneter Unterlage.
  • In keinem Fall für Schäden, die während des Transports entstanden sind.


9.2.3.2 ZUSÄTZLICH GELTEN:

  • BrimexC und Verimpex haften nicht für Folgeschäden, wie z.B. Personenschäden, Gewinnsverlust, Nachteile durch Schließung, Arbeitslosigkeit usw.
  • Jeder Schaden oder Defekt, für die die Gewährleistung gilt, muß innerhalb von fünf Arbeitstagen nach seiner Entstehung durch ein Einschreiben oder durch Quittung einer beantworteten Fax oder E-Mail bei BrimexC oder beim ‘Customer Care Service’ customercare@verimpex.be mit einer detaillierten Beschreibung und wenn möglich durch beigefügte Bilder vorgelegt worden sein.
  • Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass die gelieferten Schmutzschleusen vollflächig auf geeignetem Untergrund aufliegen.
  • BrimexC und Verimpex bietet seinen Nutzern Hilfe, um die korrekte Verwendung der gelieferten Produkte zu unterstützen.
  • Matten mit schweren Lasten (>100 Kg) dürfen nur in Längsrichtung über die Matte fahren oder gerollt werden, d.h. Kurvenfahrten auf der Matte sind nicht zulässig.

9.2.3.3 UMFANG DER GEWÄHRLEISTUNG:

  • Die Gewährleistung wird grundsätzlich degressiv, abhängig von der Anzahl der Monate, die inzwichen verstrichen sind seit dem Beginn des Gebrauchs, im Verhältnis zur maximalen Dauer der Gewährleistung, die für jeden Produkttyp angewendet wird (siehe auch III.9).
  • Die Produkte werden ohne zusätzliche Kosten nach den Handwerksregeln repariert oder durch neue Produkte der gleichen Art ersetzt.
  • Der Begünstigte der Garantie fällt unter das Prinzip der degressiven Gewährleistung eben nur zwischen dem Anteil, welches nicht durch die Garantie abgedeckt ist (z. B. für Schäden nach 36 Monaten auf eine Produktsgewährleistung von 60 Monaten, für 36/60 der Reparatur und/oder Ersatzlieferung).
  • Austauschte Matten oder ersetzte Teilstücke werden wieder Eigentum von Verimpex.
  • Während der Dauer der Reparatur kann kein Ersatz zur Verfügung gestellt werden.
  • Es gibt keine Verlängerung der Garantiezeit nach Reparatur oder Ersatz.
  • In Ausnahmefällen kann Verimpex von Reparatur oder Ersatz absehen. In diesem Fall wird das Produkt zurückgenommen und wird eine Gewährleistungsübereinkunft auf der Grundlage des degressiven Fraktional-Wertes des Produktes bestimmt.
  • Unter 'Produkt-Wert’ wird der Rechnungsbetrag definiert, der von Verimpex an den Bauunternehmer oder Händler vorgelegt wurde.
  • Die Dauer der Garantie beträgt 10 Jahre für die Typen Topguard® und Brossguard®, 5 Jahre für die Typen Tireguard® und PolyGuard®, und 2 Jahre für die Typen Cleanmid® A / B / C / M und Compact®.
  • Die Garantie gilt in allen EU-Ländern. Außerhalb der EU wird die Dauer der Garantie auf 24 Monate begrenzt, und dies unter den gleichen Bedingungen proportional zu der degressiven Berechnung.

10. Rücktritt vom Werk-Vertrag durch den Kunden

  • innert 10 Tagen nach Vertragsuntertzeichnung und mehr als 90 Tage vor zuletzt vereinbartem(n) oder abgesprochenen Liefertermin(en): Ohne Konsequenzen für den Kunden.
  • 90 Tage vor zuletzt vereinbartem(n) oder abgesprochenen Liefertermin(en): 50% des betroffenen Netto-Auftrags-Volumen fällig innert 14 Tagen nach Rechnungstellung
  • 60 Tage vor zuletzt vereinbartem(n) oder abgesprochenen Liefertermin(en): 100% des betroffenen Netto-Auftrags-Volumen fällig innert 14 Tagen nach Rechnungstellung
  • Rücktritt vom Vertrag (auch für einen Teil der Positionen) bedürfen zwingend der schriftlichen Form mittels eingeschriebenem Brief. Dieser gilt nur unter Einhaltung den oben aufgeführten Bedingungen und wenn von BrimexC gegengezeichnet.
  • Es gilt die salvatorische Klausel, d.h. für nicht betroffenene Positionen gilt ungeachtet und weiterhin der Lieferumfang des Vertrages.

11. Werbung

Unsere Kunden sind damit einverstanden dass Ihr Logo zu Werbezwecken auf den Webseiten der BrimexC AG unter der Ruprik „Referenzen“ aufgeführt werden kann.


Für alle Beanstandungen an BrimexC AG gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist CH-9542 Münchwilen TG

Änderungen der AGB's bleiben jederzeit vorbehalten. Diese AGB ersetzen alle früheren Versionen.


Münchwilen, 30.12.2019